Technische Kommunikation soll komplexe Informationen über mehrere Kanäle hinweg verständlich zugänglich machen. Während öffentliche Verwaltungen schon seit Jahren zur Barrierefreiheit ihrer Websites verpflichtet sind, ändert ein neues Gesetz die Anforderungen nun auch für Technische Dokumentation: Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Was Barrierefreiheit bedeutet
Barrierefreie Produkte kommen allen zugute: durch klar strukturierte Informationen, kontrastreiche Texte, gut lesbare Schriften und einfache Sprache. Von diesen Maßnahmen profitieren nicht nur Menschen mit Sehbeeinträchtigung, sondern auch ältere Nutzer:innen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Sprachbarrieren oder motorischen Einschränkungen.
Der rechtliche Rahmen
Die EU-Richtlinie 2019/882 hat harmonisierte Barrierefreiheitsstandards über die Mitgliedstaaten hinweg etabliert. Das deutsche Umsetzungsgesetz verweist auf die Norm ISO/ETSI EN 301 549 V3.2.1 sowie die W3C-WCAG-Richtlinien. Die aktualisierten WCAG-2.2-Empfehlungen definieren zusätzliche Kriterien für barrierefreie Inhalte. Für PDF-Dokumente gilt zudem der PDF/UA-Standard nach ISO 14289-1:2012.
Fazit
Angesichts der verschiedenen Anforderungen herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit darüber, ob und ab wann sie ihre Inhalte barrierefrei bereitstellen müssen. Teil 2 dieser Reihe geht auf diese praktischen Umsetzungsfragen ein.